In vergangen Jahren, zunehmend befördert durch die Föderalismusreform, stellt sich die Frage wie man eine gute Lehre an deutschen Hochschulen sicher stellen kann. Robert Pietsch und Stefan Schönwetter plädieren für ein neues Finanzierungsmodell der Lehre an deutschen Hochschulen. Dieses Modell orientiert sich überwiegend an zwei Punkten, wie qualifiziert sind die Studierenden nach dem Abschluss und wie gut schafft es die Hochschule den Studierenden am Arbeitsmarkt zu platzieren.
Aus Sicht der Autoren soll die Lehre zukünftig überwiegend mit einer temporären 2%igen Erhöhung der Lohnsteuer bei Akademikern finanziert werden. Diese tritt in Kraft wenn ein Bruttogehalt von 43.000 € erreicht wird. Der Bund ist zukünftig nur noch für die Forschung in Verantwortung, die Bundesländer haben sich für die Bausubstanz in Verantwortung zu bringen. Wichtig ist es dem Autorenteam auch, dass die Wirtschaft ihren entscheidenden Beitrag zur Ausbildung hochqualifizierte Fachkräfte leistet. Dieser muss über die Förderung von Forschung (für neuartige Produkte) hinaus gehen, etwa hin zur Gestaltung der Lehre (mit Praxis) und in der (finanziellen) Unterstützung der Lehre oder natürlich ganz traditionell im Stipendiatenwesen.
Oft (aber nicht nur) geht es bei der Qualität der Lehre um reine Finanzierungsaspekte. Die Länder, mit der Bildungshoheit in Deutschland, sehen sich in der Verantwortung und haben diesen Punkt bei der Föderalismusreform für sich vereinnahmen können, aber gerade diese sind es auch die notorisch wenig Geld haben.
Es geht also darum, darüber nachzudenken, wie man die Hochschulen mit ausreichend Geld ausstatten kann, so dass die Lehre finanziell so ausgestattet ist das sie unseren Qualitätswünschen gerecht wird. Wichtig ist, dass diese Gelder unabhängig von der Forschung sein müssen. Hochschulen in Deutschland sollen forschen, unbedingt, aber wir wollen uns hier ganz klar der Lehre widmen und dazu ist es wichtig Lehre nicht nur als Nebenprodukt der Forschung zu sehen. Forschung dient dazu die Ausbildung auf hohem Niveau zu halten und den Standort Deutschland im Wettbewerb vorne zu halten, aber damit geforscht werden kann, braucht es kluge Köpfe die ausgebildet werden müssen.
Der Bachelor soll den Studierenden für das Berufsleben ausstatten und macht ihn bereit in das Berufsleben zu starten. Nach dem Master ist man für die Wissenschaft qualifiziert. Deswegen haben wir uns die Frage gestellt, wie kann Geld in die Hochschulen fließen und wie können wir es schaffen den Fokus von Hochschulen darauf zu richten, für den Wettbewerb qualifizierte Absolventen auszubilden. Die Antwort dafür ist eine zeitlich begrenzte zusätzliche Besteuerung des Lohnes von Akademikern.
Diese Besteuerung wird zeitlich auf die doppelte Studienzeit beschränkt und findet am Anfang des Erwerbslebens statt. Wir gehen im weiteren Verlauf des Texts von 5 Jahren Regelstudienzeit aus, also 10 Jahren Besteuerung. Sollte jemand nach beispielsweise 5 Jahren seinen Job verlieren, setzt die Besteuerung aus bis wieder eine Erwerbstätigkeit vorliegt. Die Steuer soll nicht mehr als 2 % des Bruttolohns sein. Das so eingenommen Geld steht den Hochschulen möglichst direkt, aber transparent (für Studierende, Lehrende, Alumnis) für die Lehre zur Verfügung. Mit einem solchem Modell wird auch ein Wertewandel in Bezug auf die Bildung eingeleitet. Erstens finanzieren Absolventen die Lehre von Studierenden und zweitens werden die Studierenden nicht mehr im Studium belastet, sondern dann, wenn sie ausreichend Geld verdienen.
Um eine Rechnung aufzumachen die veranschaulicht wie viel Geld diese Maßnahme einbringt, nutzen wir die Daten des „Statistischen Bundesamtes“ (aus dem Jahr 2007). Im Jahr 2007 gab es 239900 Absolventen von Hochschulen. Diese haben durchschnittlich ein Gehalt von 43.000 € brutto. Das heißt die 2% würden hier jährlich 860 € ausmachen. Die folgende Tabelle zeigt den erwarteten jährlichen Geldfluss auf und nennt die Gesamtsumme nach 10 Jahren.
Zeit | Geldzufluss |
1. Jahr | 206,314.000 Mio. € |
2. Jahr | 412,628.000 Mio. € |
3. Jahr | 618,942.000 Mio. € |
4. Jahr | 825,256.000 Mio. € |
5. Jahr | 1,031.570.000 Mrd. € |
6. Jahr | 1,237.884.000 Mrd. € |
7. Jahr | 1,444.198.000 Mrd. € |
8. Jahr | 1,650.512.000 Mrd. € |
9. Jahr | 1,856.826.000 Mrd. € |
10. Jahr (ab dann wiederkehrende Zufluss) | 2,063.140.000 Mrd. € |
Zufluss in 10 Jahren gesamt | 11,347.270.000 Mrd. € |
Die Tabelle zeigt, das nach 10 Jahren ca. 11,3 Mrd. € in den Fond geflossen sind und mit jährlichen Einnahmen von ca. 2 Mrd. € zu rechnen ist. Damit der Fond also wirksam sein kann, muss es finanzielle Übergangslösung geben. Das bestehende Finanzierungssystem muss also 10 Jahre parallel zu dem Fonds laufen.
Die so gewonnenen Mittel könnten über zwei Wege an die Hochschulen fließen. Bei beiden Modellen steht immer im Fokus, den Hochschulen die größtmögliche Kontrolle über die Gelder zu überlassen, aber dennoch einen robusten Rahmen zu bilden, der sicherstellt, dass die Gelder auch wirklich für das ausgegeben werden, wofür sie eingezahlt werden.
Zentraler Bildungsfonds
- Der Bildungsfond wird von einer bundesweiten, zentralen und gemeinnützigen Gesellschaft verwaltet.
- Die Verwaltung übermittelt in einem festen Schlüssel die Gelder an die Hochschule. Ausschlaggebende Faktoren für den Schlüssel sind die Menge der Absolventen, die erfolgreiche und direkte Vermittlung in die Berufswelt, sowie das durchschnittliche Einstiegsgehalt und eine regelmäßige Evaluation der Qualität der Lehre.
- Der Fond ist paritätisch durch Delegierten der Hochschulen besetzt. Sie waren ihre Interessen und sind für die Aufsicht und die sinngemäße Verwendung der Gelder verantwortlich. Die Delegierten sind nur auf begrenzte Zeit von ihrer Hochschule entsandt. Eine Amtszeit dauert nicht länger als 5 Jahre, es sind maximal zwei Amtszeiten für den Delegierten möglich.
- Der Fonds hat als erste Aufgabe die Verantwortung einen erheblichen Geldbestand aufzubauen, aus welchem dann Mittel zu den Hochschulen fließen können. Das heißt, dass die vorhandenen Mittel überwiegend konservativ angelegt werden müssen und dass immer über ausreichend liquide Mittel Verfügbarkeit bestehen muss. Ein geringer Teil (nicht mehr als eins von zehn) des Vermögens kann in aggressive Methoden der Geldvermehrung eingesetzt werden. Das kann z.B. ein Hedgefondinvestment sein, oder aber das Studierenden-Projekt welches sich gerade mit Investmentbanking beschäftigt.
- Der Fonds fungiert als Förderer der Lehre. Er fördert keine Forschungsprojekte, auch wenn diese zur Verbesserung der Lehre beitragen. Die Förderung der Forschung obliegt dem Staat und der Wirtschaft und möglichen Philanthropen. Darüber hinaus sind außerdem von Förderung durch den Fonds ausgeschlossen, die Finanzierung von Hochschulverwaltung und Baumaßnahmen.
- Ausdrücklich gefördert werden sollen Projekte die der Lehre der Studierenden dienen. Beispielsweise:
- Einrichtung von Personalstellen für Dozenten die zu 2/3 mit der Lehre Beschäftigt sind
- Studierendenprojekte
- Beratungs- und Begleitangebote für Studierende
- Maßnahmen die das Umfeld des Studiums von Studierenden ökologisch und gesundheitlich aufwerten
- Lehrmaterialien (Bücher, Chemikalien, Geräte).
Dezentrale Verteilung direkt an die Hochschulen
- Der vom Steuerzahler abgezogene Betrag fließt direkt an die Hochschule, welche den Betrag entweder in den Etat des Jahres einplant oder aber in eine Förder-Gesellschaft (Bspw. Stiftung) überführt. Das Geld kann dort gesammelt und/oder vermehrt werden. Auch hier gilt, dass die Gelder ausschließliche der Lehre zu gute kommen müssen.
- Sollte ein Student seinen maßgeblichen Abschluss teilweise an verschiedenen Hochschulen gelernt haben, so ist der Betrag auf die Hochschulen nach der vom Studierenden jeweils absolvierten Semestern aufzuteilen.
- Bei einem dezentralen Modell ist es maßgeblich, dass die Studierenden deliberativ in die Vergabe der Gelder mit einbezogen werden. Studierende haben am Beschluss zur Vergabe der Gelder mitzuwirken. Sie sind Teil eines paritätisch besetzten Ausschusses mit Entscheidungskompetenz.
- Auch bei diesem Modell gilt, dass das fördern von Forschungsprojekte nicht erlaubt ist, auch wenn diese zur Verbesserung der Lehre beitragen. Die Förderung der Forschung obliegt dem Staat und der Wirtschaft und möglichen Philanthropen. Darüber hinaus sind außerdem von Förderung ausgeschlossen, die Finanzierung von Hochschulverwaltung und Baumaßnahmen.
- Ausdrücklich gefördert werden sollen Projekte die der Lehre der Studierenden dienen. Beispielsweise:
- Einrichtung von Personalstellen für Dozenten die zu 2/3 mit der Lehre Beschäftigt sind
- Studierendenprojekte
- Beratungs- und Begleitangebote für Studierende
- Maßnahmen die das Umfeld des Studiums von Studierenden ökologisch und gesundheitlich aufwerten
- Lehrmaterialien (Bücher, Chemikalien, Geräte).
Beide Modelle unterscheiden sich nur marginal, es geht dabei eher um die Frage, was die Hochschulen wollen. Sie können mit einer großen Masse an Kapital wesentlich besser wirtschaften, die Verwaltung dürfte effektiver sein, und gerade auch Aktionen, die der Geldvermehrung dienen, sollten sich als einfacher herausstellen. Weiterhin gibt es bei einen zentralen Modell mehr Kontrollinstanzen die ein Abrutschen des Vermögensbestands (siehe Harvard) verhindern könnten. Viel Kontrolle und Verwaltung macht den Fonds aber auch langsamer. Eine Gesellschaft in der alle Hochschulen des Landes zusammenkommen scheint ambitioniert und wenn es um Geld, konkret für die eigene Institution geht, wollen viele nicht auf repräsentative Elemente setzen, sondern via Basis das Geld verteilen, das macht den Fonds zu einen Koloss, der an sich schon viel Geld für die Entscheidungsverfahren fressen wird.
Ein dezentrales Modell dürfte sicherlich für die Hochschulen zu nächst attraktiver sein, denn schließlich haben sie dann das Geld und können schneller investieren, die Verwaltungsinstanzen dürften schneller damit arbeiten können.
Bei beiden Variante bleibt aber die Frage nach dem Verteilungsschlüssel. Sollte dieser Indikatoren beinhalten wie den Zeitraum zwischen Abschluss des Studierenden und Übergang in einen Beruf, Einstiegsgehalt, etc. wären vermutlich Hochschulen die ihren Fokus auf Wirtschaft oder Ingenieure richten stark bevorteilt. Regionalwissenschaften oder Soziologiedagegen hätten es schwer, weder beim Einstiegsgehalt noch bei langfristigen Arbeitsgebern könnten sie Punkten. Allerdings könnte die Hochschulen dadurch angespornt werden, eben mehr für die Vermittlung in gute Berufe zu tun, andererseits, wäre es für die Schulen einfacher auf Ingenieure zu setzen und die „unprofitablen“ Studiengänge zu streichen. Das Ziel aus Sicht der Autoren ist aber in beiden Modellen, das Geldvolumen derart auszubauen (ob im zentralen Fonds oder der hochschuleigenen Fördergesellschaft), dass das Grundkapital nicht mehr für Ausgaben für die Lehre angetastet werden muss, sondern Mittel für die Lehre aus Erträgen konservativen Anlagen heraus getätigt werden können. Wie sich die Hochschulen in diesen Punkt konkret organisieren müssten die Entscheidungsträger klären.
Was allerdings immer gilt, egal welches der Modell gefahren wird, ist, dass Gebot der Transparenz. Die Gelder sind für alle nachvollziehbar auszugeben. Auch liegt uns am Herzen auf den Punkt der Wirtschaftlichkeit zu verweisen. Um dies nachvollziehbar zu machen für alle Beteiligten ist jährlich über einen Rechenschaftsbericht die interne als auch externe Öffentlichkeit über die Vergabe der Mittel zu informieren.
Eine letzte Frage, wäre die der Gerechtigkeit. Denn der Akademiker wird ja durch die Steuer quasi bestraft sich gebildet zu haben. Umso länger er studiert, sich also frei entfaltet, desto länger muss er mehr Steuern zahle. Für alle anderen Ausbildungsformen kommt die Gesellschaft auf, doch gerade beim Studium soll der Absolvent mehr bezahlen, obwohl doch gerade er der Gesellschaft durch hohe Steuern und Fortschritt weiter hilft. Hier sind jedoch zwei Sachen zu beachten. Ersten zahlt die Gesellschaft, also der Staat, weiterhin viel für die Ausbildung an den Universitäten. Durch das Unterhalten der Infrastruktur, Gebäude, der Verwaltung und der Finanzierung der Forschung. Des Weiteren ist ja nicht ausgeschlossen, dass zu diesem Geld weiteres Geld von Staat aufgewendet wird um die Lehre noch besser zu finanzieren. Zweitens profitiert der Student von seiner Ausbildung ungemein, er hat die beste Garantie nicht arbeitslos zu werden, er wird am ehesten zu den Spitzenverdienern gehören. Daher ist es auch gerecht, dass der Hauptprofiteur des Studiums einen besonderen Beitrag zu dessen Finanzierung leistet. Durch die Grenze nach unten, werden Lohnschwache Absolventen nicht belastet, durch die Besteuerung ab dem Eintreten ins Erwerbsleben wird die Belastung erstmals Leistungsgerecht angelegt, nicht wie etwas wie bei einem Kredit. Daher wäre eine Beteiligung in dieser Form deutlich gerechter als Studiengebühren, welche einkommensschwachen Studenten schaden und zu dem das Studium in die Länge ziehen oder dessen Qualität durch die Belastung eines zusätzlichen Jobs mindern.
Fassen wir die wichtigsten Argumente zusammen. Die Studierenden werden mit den Kosten für ihr Studium erst belastet wenn sie Erwerbstätig sind. Das ermöglicht ein wenig mehr Bildungsgerechtigkeit, genauso wie es Gerechtigkeit schafft, dass derjenige, der viel durch sein Studium verdient auch mehr für sein Studium bezahlt. Weiterhin werden Hochschulen ihres „Glückes Schmied“. Wenn ihre Absolventen top qualifiziert sind und von den Hochschulen gut auf/in den Arbeitsmarkt gebracht werden, wird dies auch positive finanzielle Konsequenzen für die Hochschulen haben. Eine temporäre Steuer für Akademiker ist, wenn man es genau betrachtet ein logischer Schritt nach den Bemühungen der Hochschulen starke ALUMNI-Netzwerke auszubauen und Philanthropen zu gewinnen. Darüber hinaus kann sich der Staat wieder vollends auf die Förderung der Forschung konzentrieren. Gleichzeitig entsteht aber kein Vakuum bei der Förderung der Lehre. Die Lehre wiederum ist unabhängiger von Staat und Wirtschaft. Letztendlich könnte dadurch auch der Bedarf an Studienplätzen qualitativ abgedeckt werden, was ebenfalls ein Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit wäre.
Andererseits besteht die Gefahr, dass sich Hochschulen nur auf gehaltsstarke Studiengänge konzentrieren und wichtige aber schlecht bezahlte Ausbildungen vernachlässigen, etwa Soziale Arbeit, vernachlässigen. Neben der Konsolidierung des Studienangebots ist eine weitere Gefahr, dass die Hochschulen nicht auf Qualität sondern auf Quantität setzen – also versuchen so viele Studierende in einem Semester durchzupressen wie möglich um über die Masse viel Geld zu erhalten.
Zu allerletzt ist natürlich zu sagen, dass kein Geld der Welt die Diskussion um die Qualität der Didaktik an deutschen Hochschulen führen kann. Neben der soliden Finanzierung der Lehre ist auch endlich eine Diskussion darüber notwendig, wie Professoren und Lehrbeauftragte einen guten Studiengang gestalten und vor allem wie Lernprozesse in Seminar und Vorlesung sinnvoll gestaltet werden können und man sich vom hegelschen Studieren des 19. Jahrhunderts löst.
Links:
http://www.sueddeutsche.de/,ra7m1/jobkarriere/717/473234/text/
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http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,391357,00.html
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/BildungForschungKultur/HochschulenAufEinenBlick,property=file.pdf
http://www.zeit.de/2009/28/Bildungspolitik?page=all
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http://www.zeit.de/2009/28/Bildungspolitik?page=all
Studienrichtung | Durchschnittseinstiegsgehalt |
BWL | 38.750 € |
VWL | 38.210 € |
Geistes.- Soz.Wiss. | 32.416 € |
Jura | 40.460 € |
Ingenieure | 39.652 € |
Bauingenieure/Architekten | 36.652 € |
Naturwissenschaften | 42.403 € |
Medizin, Pharmazie | 37.346 € |
Informatik | 40.618 € |
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